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Freispruch für Mathias Flückiger

Das Team Thömus maxon ist sehr erfreut, über den heute kommunizierten Freispruch von Mathias Flückiger. Im Urteil der Disziplinarkammer von Swiss Olympic wird Flückiger von allen Vorwürfen der Verletzung von Anti-Doping-Bestimmungen wegen des Vorhandenseins von Zeranol in seiner Urinprobe vom 5. Juni 2022 entlastet.

Thömus maxon unterstützt Mathias, dass er sich aktuell auf seine sportlichen Ziele konzentrieren und den Fokus auf die Leistungen auf der Rennstrecke richten möchte. Mathias Flückiger wird sich deshalb vorerst nicht zum Urteil äussern und steht für keine Medienanfragen zur Verfügung.

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